Obligee vs. Obligor - Was ist der Unterschied?

Autor: John Stephens
Erstelldatum: 26 Januar 2021
Aktualisierungsdatum: 15 Kann 2024
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Inhalt

  • Obligee


    Ein Vertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gesetzlich als verbindliche rechtliche Vereinbarung durchsetzbar ist. Vertrag ist ein Zweig des Schuldrechts in Gerichtsbarkeiten der bürgerlichen Rechtstradition. Das Vertragsrecht betrifft die Rechte und Pflichten, die sich aus Vereinbarungen ergeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Parteien einer Vereinbarung zustimmen. Der Abschluss eines Vertrages setzt in der Regel die Bindung von Angebot, Annahme, Gegenleistung und gegenseitiger Absicht voraus. Jede Vertragspartei muss in der Lage sein, die Vereinbarung zu schließen. Minderjährige, Betrunkene und Betroffene sind möglicherweise nicht in der Lage, einen Vertrag abzuschließen. Für einige Arten von Verträgen sind möglicherweise Formalitäten erforderlich, z. B. eine schriftliche Erinnerung.

  • Obligor

    Ein Vertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gesetzlich als verbindliche rechtliche Vereinbarung durchsetzbar ist. Vertrag ist ein Zweig des Schuldrechts in Gerichtsbarkeiten der bürgerlichen Rechtstradition. Das Vertragsrecht betrifft die Rechte und Pflichten, die sich aus Vereinbarungen ergeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Parteien einer Vereinbarung zustimmen. Der Abschluss eines Vertrages setzt in der Regel die Bindung von Angebot, Annahme, Gegenleistung und gegenseitiger Absicht voraus. Jede Vertragspartei muss in der Lage sein, die Vereinbarung zu schließen. Minderjährige, Betrunkene und Betroffene sind möglicherweise nicht in der Lage, einen Vertrag abzuschließen. Für einige Arten von Verträgen sind möglicherweise Formalitäten erforderlich, z. B. eine schriftliche Erinnerung.


  • Obligee (Substantiv)

    Die Partei schuldete eine Verpflichtung einer anderen Partei, des Schuldners.

  • Obligor (Substantiv)

    Die Partei, die eine rechtliche Verpflichtung gegenüber einer anderen Partei trägt (der Gläubiger).

  • Obligee (Substantiv)

    Die Person, an die ein anderer gebunden ist, oder die Person, an die eine Bindung besteht.

  • Obligor (Substantiv)

    Die Person, die sich bindet oder einem anderen seine Bindung gibt.

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