Berühmt gegen berüchtigt - was ist der Unterschied?

Autor: John Stephens
Erstelldatum: 28 Januar 2021
Aktualisierungsdatum: 13 Kann 2024
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Berühmt gegen berüchtigt - was ist der Unterschied? - Verschiedene Fragen
Berühmt gegen berüchtigt - was ist der Unterschied? - Verschiedene Fragen

Inhalt

  • Berühmt (Adjektiv)


    Sehr bekannt.

  • Berühmt (Adjektiv)

    In der Öffentlichkeit.

    "Manche Menschen sind nur in ihrer Stadt berühmt."

  • Berühmt (Verb)

    Berühmt machen; bekannt machen.

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Einen schlechten Ruf haben, unanständig; notorisch schlecht, unangenehm oder böse; weithin bekannt, vor allem für etwas Schlimmes.

    "Er war ein berüchtigter Verräter."

    "Er war ein berüchtigter Meineidiger."

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Verursachung von Infamie; schändlich.

    "Diese berüchtigte Tat trübt alle Beteiligten."

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Vorbehaltlich einer gerichtlichen Strafe, durch die die berüchtigte Person bestimmter Rechte beraubt wurde; Dies beinhaltete ein Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, das Wahlrecht auszuüben, eine öffentliche Rente zu erhalten, in einer Jury zu sitzen oder vor einem Gericht Zeugnis abzulegen.


  • Berühmt (Adjektiv)

    Gefeiert im Ruhm oder im öffentlichen Bericht; bekannt; mach sprach von; in der Geschichte ausgezeichnet; - entweder im guten oder im schlechten Sinne verwendet werden, hauptsächlich im ersteren; oft gefolgt von für; als, berühmt für Gelehrsamkeit, Beredsamkeit, für militärische Fähigkeiten; ein berühmter Pirat.

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Sehr schlechter Bericht; einen Ruf der schlechtesten Art haben; in Abscheu gehalten; schuldig an etwas, das der Schande ausgesetzt ist; Base; notorisch gemein; abscheulich; als ein berüchtigter Verräter; ein berüchtigter Perjurer.

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Verursachen oder Hervorrufen von Schande; verabscheuungswürdig; bis zum letzten Grad skandalös; als eine berüchtigte Tat; berüchtigte Laster; berüchtigte Korruption.

  • Berüchtigt (Adjektiv)


    Von der Verurteilung eines Verbrechens mit Schande gebrandmarkt; Eine berüchtigte Person kann nach allgemeinem Recht kein Zeuge sein.

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    Einen schlechten Ruf als der Ort zu haben, an dem ein abscheuliches Verbrechen begangen wurde, oder mit etwas Häßlichem in Verbindung gebracht zu werden; daher unglücklich; gefährlich; gefährlich.

  • Berühmt (Adjektiv)

    weithin bekannt und geschätzt;

    "ein berühmter Schauspieler"

    "ein gefeierter Musiker"

    "ein berühmter Wissenschaftler"

    "ein berühmter Richter"

    "ein bemerkenswerter Historiker"

    "ein bekannter Maler"

  • Berüchtigt (Adjektiv)

    einen überaus schlechten Ruf haben;

    "ein berüchtigter Gangster"

    "das Filetviertel war berüchtigt für Laster"

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